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Tierquälerei melden: an wen Sie sich wenden

· Von pawfie

Ein Hund an einer kurzen Kette ohne Wasser. Eine Katze, eingesperrt in einer leeren Wohnung. Die meisten Menschen sehen so etwas einmal und wissen nicht, wen sie anrufen sollen — und bis sie es herausfinden, lassen sie es bleiben. Dieser Text soll das verhindern.

Ein Verdacht auf Tierquälerei wird aus zwei Gründen selten gemeldet. Erstens ist unklar, wohin er gehört — Polizei, Veterinäramt, Tierschutzverein? Zweitens will sich niemand einmischen, weil es fast immer um Nachbarn geht. Die Folge ist jedes Mal dieselbe: bis das geklärt ist, vergeht eine Woche, und das Tier ist noch immer dort, wo es war.

Dieser Text ist eine Anleitung, keine Rechtsberatung. Er gilt für Deutschland und Österreich.

Zuerst eine Frage: ist das Tier gerade jetzt in Gefahr?

Wenn ja — das Tier ist in einem aufgeheizten Auto eingesperrt, offensichtlich verletzt, oder jemand misshandelt es vor Zeugen —, rufen Sie die Polizei: 110 in Deutschland, 133 in Österreich, europaweit geht auch 112. Die Polizei kann sofort eingreifen und muss nicht auf ein Verwaltungsverfahren warten. Das ist die einzige Situation, in der es sinnvoll ist, zuerst die Polizei zu rufen.

In allen anderen Fällen gibt die Polizei die Meldung ohnehin weiter, Zeit gewinnt man damit nicht.

Wohin die Meldung gehört, wenn es nicht um Minuten geht

  • In Deutschland: das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Es kontrolliert, kann Auflagen erteilen und ein Tier nach dem Tierschutzgesetz fortnehmen.
  • In Österreich: die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Magistrat, dort der Amtstierarzt. Zusätzlich hat jedes Bundesland eine Tierschutzombudsperson, die sich in solchen Verfahren für das Tier einsetzt.
  • Tierschutzvereine und Tierheime helfen mit Erfahrung und oft mit dem kürzesten Draht zum Amt. Eingreifen dürfen sie selbst aber nicht — die Entscheidung trifft immer die Behörde.

Die zuständige Stelle finden Sie auf der Website Ihres Landkreises, Ihrer Stadt oder Ihrer Bezirkshauptmannschaft.

Was Sie vorbereiten sollten, bevor Sie anrufen

Eine Meldung, der man nachgehen kann, enthält vier Dinge:

  • Wo. Die genaue Adresse oder eine Beschreibung, mit der ein Fremder den Ort findet.
  • Wann. Datum und Uhrzeit. Und vor allem: ist es ein einmaliger Vorfall oder ein Zustand, der seit Wochen anhält?
  • Was zu sehen ist. Tatsachen, keine Bewertungen. „Der Hund hängt an einer etwa einen Meter langen Kette, ohne Hütte, der Napf ist leer“ ist brauchbar. „Der Halter ist ein furchtbarer Mensch“ nicht.
  • Ihr Kontakt. Warum, steht im nächsten Abschnitt.

Fotos oder Videos helfen, aber nur solche, die Sie von einem Ort aus machen, an dem Sie sich aufhalten dürfen — von der Straße, vom Gehweg, vom eigenen Grundstück.

Anonym geht, aber überlegen Sie es sich

Eine anonyme Meldung wird angenommen und kann überprüft werden. Mit Namen und Telefonnummer wird aber anders damit gearbeitet: die Behörde kann nachfragen, was aus der Beschreibung nicht hervorgeht, und Ihnen am Ende sagen, wie es ausgegangen ist. Bei einer anonymen Meldung erfahren Sie nichts.

Wenn Sie Sorge haben, dass es der Nachbar erfährt, fragen Sie direkt beim Amt, wie mit Ihrem Namen umgegangen wird. Das ist eine berechtigte Frage, und Sie dürfen sie vorher stellen.

Vier Dinge, die es schlimmer machen

Betreten Sie kein fremdes Grundstück. Weder für ein Foto noch um dem Hund Wasser zu geben. Ein so gewonnener Beweis lässt sich anfechten, und am Ende haben Sie selbst gegen etwas verstoßen.

Stellen Sie den Halter nicht zur Rede. Nach einem Streit verschwindet das Tier in der Scheune oder bei Verwandten, und die Kontrolle findet nichts.

Nehmen Sie das Tier nicht mit. Ganz gleich, wie es aussieht. Ein Tier wegnehmen darf nur die Behörde.

Stellen Sie es nicht zuerst in die sozialen Medien. Ein Beitrag, der sich verbreitet, hilft meist nicht: der Halter kann sich vorbereiten, das Amt muss statt zu arbeiten Hunderte Anrufe beantworten, und wenn sich herausstellt, dass die Lage anders war, trifft es jemanden, der es nicht verdient hat.

Was danach passiert

Die Behörde kontrolliert. Je nachdem, was sie vorfindet, kann sie Auflagen mit Frist anordnen, ein Bußgeld verhängen oder das Tier fortnehmen. Schwere Fälle gibt sie an die Staatsanwaltschaft weiter, denn Tierquälerei ist in beiden Ländern eine Straftat, keine bloße Ordnungswidrigkeit.

Rechnen Sie damit, dass es nicht schnell geht und dass Sie es nicht sofort erfahren. Die Kontrolle findet ohne Sie statt und wird nicht angekündigt.

Wenn wirklich nichts passiert

Melden Sie es erneut, diesmal schriftlich — per E-Mail mit Datum oder per Brief. Eine schriftliche Meldung hat beim Amt ein anderes Gewicht als ein Anruf, weil sie eine Spur hinterlässt.

Hilft auch das nicht, wenden Sie sich an die übergeordnete Behörde oder in Österreich an die Tierschutzombudsperson Ihres Landes. Und wenn ein Tier in akuter Gefahr ist, gehen Sie zurück zum ersten Abschnitt: das ist ein Fall für die Polizei.

Und zum Schluss das Unangenehme

Nicht jede Meldung endet damit, dass das Tier weggenommen wird. Viele Situationen, die von außen schlimm aussehen, liegen bei der Kontrolle noch im Rahmen des Gesetzes — und das ist zum Verzweifeln. Trotzdem gilt: die Behörde kann nur dort eingreifen, wo sie vom Problem erfährt.

Eine Meldung, die nichts bewirkt hat, war also nicht umsonst. Umsonst ist die, die niemand gemacht hat.

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